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Eine Mitbewohnerin einer inklusiven WG sitzt auf dem Balkon, lächelt in die Kamera und hält dabei ein Buch in der Hand
Eine Mitbewohnerin einer inklusiven WG sitzt auf dem Balkon, lächelt in die Kamera und hält dabei ein Buch in der Hand

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Bundesteilhabegesetz

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz–BTHG)
  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Erschienen in: Bundesgesetzblatt
  • Erscheinungsjahr: 2016

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird die Behindertenpolitik in Deutschland im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen weiterentwickelt. Gleichzeitig werden Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode umgesetzt. Kernziele sind, mehr Selbstbestimmung und umfangreichere Teilhabe sicherzustellen sowie in Zukunft staatliche Leistungen wie aus einer Hand zu gewähren. Dem Grundsatz "nichts über uns - ohne uns" folgend, hatte das Bundesministerium vorab einen umfassenden Beteiligungsprozess in einer "Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz" durchgeführt, der auf www.gemeinsam-einfach-machen.de dokumentiert ist.

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