Rahmenvereinbarungen nach dem BTHG – Zwölf Überlegungen zur Gestaltung
Das neue Bundesteilhabegesetz stellt einen Systemwechsel in der Eingliederungshilfe dar. Es stellt die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt und ist die deutsche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Insofern ist das Gesetz ein großer Schritt für Menschen mit Behinderung. Er muss allerdings von allen Beteiligten gegangen werden.