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Eine Mitbewohnerin einer inklusiven WG sitzt auf dem Balkon, lächelt in die Kamera und hält dabei ein Buch in der Hand
Eine Mitbewohnerin einer inklusiven WG sitzt auf dem Balkon, lächelt in die Kamera und hält dabei ein Buch in der Hand

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Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

UN-Behindertenrechtskonvention
  • Vereinte Nationen
  • Erscheinungsjahr: 2008

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist die wohl bedeutenste Grundlage für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie schafft keine Sonderrechte, sondern konkretisiert und spezifiziert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund ihrer Lebenslagen, die im Menschenrechtsschutz Beachtung finden müssen. Dazu greift sie auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie auf die wichtigsten Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen zurück und formuliert zentrale Bestimmungen dieser Dokumente für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen.

Teilhabe behinderter Menschen ist ein Menschenrecht, kein Akt der Fürsorge oder Gnade. Die UN-BRK stellt dies klar und konkretisiert damit grundlegende Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Sie erfasst Lebensbereiche wie Barrierefreiheit, persönliche Mobilität, Gesundheit, Bildung, Beschäftigung, Rehabilitation, Teilhabe am politischen Leben, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung. Grundlegend für die UN-BRK und die von ihr erfassten Lebensbereiche ist der Gedanke der Inklusion: Menschen mit Behinderung gehören von Anfang an mitten in die Gesellschaft.

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