Wie steht es um das Recht behinderter Menschen auf ein selbstbestimmtes Leben und die Einbeziehung in die Gemeinschaft?
Die Umsetzung von Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland und Europa
Vor 10 Jahren hat Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention seinen Bürger:innen mit Behinderungen ein Recht auf auf ein selbstbestimmtes Leben und die Einbeziehung in die Gemeinschaft (Artikel 19) zugesprochen. Zu diesem Anlass wird anhand von 15 Indikatoren und auf Basis von Daten der EU-Agentur für Grundrechte analysiert, wie weit Deutschland im europäischen Vergleich mit der Umsetzung dieses Menschenrechts ist. Es zeigt sich, dass Deutschland vor allem durch den Mangel einer konkreten Strategie zur Deinstitutionalisierung anderen EU-Staaten hinterherhinkt.