Suche schließen

Suche

Zu sehen ist eine Bühne, davor Publikum. Auf der Bühne stehen vier Personen, hinter Ihnen zeigt ein Bildschirm das Logo von WOHN:SINN.Zu sehen ist eine Bühne, davor Publikum. Auf der Bühne stehen vier Personen, hinter Ihnen zeigt ein Bildschirm das Logo von WOHN:SINN.

Aktuelles


  •  
  • München 

Beispiele guter Praxis gegen Diskriminierung am Wohnungsmarkt

von Katharina Eichner

Was können Vermieter:innen und Wohnungswirtschaft tun, um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt zu vermeiden? Zu dieser Frage hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Studie mit 24 Beispielen guter Praxis herausgegeben. Wir freuen uns, dass zwei unserer Mitgliedsorganisationen, die OEKOGENO eG und die Stiftung Trias, sowie wir selbst dazu gehören.

Die Wohnungswirtschaft und immer mehr Vermieter:innen haben präventive und reaktive Handlungsmöglichkeiten entwickelt, um Benachteiligungen zu verhindern und zu vermeiden. Denn obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ungerechtfertigte Benachteiligungen beim Zugang zu Wohnraum verbietet, kommt Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt immer noch vor. Insbesondere Menschen mit Behinderung sind davon betroffen – nicht zuletzt, da nur 2% des Wohnraums in Deutschland barrierefrei ist.

Die beispielhaften Maßnahmen, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zusammengestellt hat, bieten einen Überblick über präventive und reaktive Handlungsmöglichkeiten gegen Benachteiligungen beim Vermieten und Wohnen. Die Sammlung soll Akteur:innen der Wohnraumvergabe ermutigen, selbst aktiv zu werden und bietet hierfür einen breiten Ideenpool. Sie zeigt, dass sich der Einsatz gegen Diskriminierung lohnt, denn viele der Maßnahmen dienen der Qualitätsentwicklung in der Wohnungswirtschaft.

Welche Good-Practice-Beispiele sind in der Sammlung?

Neben vielfältigen vorbildhaften Maßnahmen für Chancengleichheit benachteiliger Gruppen auf dem Wohnungsmarkt freuen wir uns, dass auch zwei unserer Mitgliedsorganisationen sowie wir selbst unter den Good-Practice-Beispielen vorgestellt werden:

Die OEKOGENO eG ist eine Bürgerbeteiligungsgenossenschaft mit ökologisch sozialer Ausrichtung. Die Genossenschaft baut Wohnhäuser in ganz Deutschland und hat bereits vier inklusive Wohnprojekte erfolgreich umgesetzt, drei weitere sind gerade im Bau. Simon Stott, der Inklusionsbeauftragte der Genossenschaft OEKOGENO, setzt sich seit 2021 auch als Vorstandsmitglied bei WOHN:SINN für Inklusion ein.

Die Stiftung trias ist eine gemeinnützige Bürgerstiftung für die Themen Boden, Ökologie und Wohnen, die 2002 gegründet wurde. Sie investiert in Grundstücke und Gebäude, entzieht diese so der Spekulation und führt Grundstücke mittels Erbbaurecht einer sozialen und ökologischen Nutzung zu. Schwerpunkt der Arbeit ist die Unterstützung gemeinschaftlicher Wohnprojekte. Stifter:innen können die Arbeit der Stiftung insgesamt oder über Sondervermögen bestimmte Vorhaben gezielt unterstützen. Seit 2018 engagiert sich die Stiftung trias auch innerhalb unseres Netzwerks für Inklusion.

WOHN:SINN ist ein junger Verein, gegründet im Sommer 2018 von Akteuren des inklusiven Wohnens aus dem deutschsprachigen Raum. Unser gemeinsames Ziel ist es, als starkes Bündnis die Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland nachhaltig zu verändern. Wir finden, dass inklusive Wohnformen eine ganz besondere Lebensqualität haben, in dessen Genuss noch viel mehr Menschen kommen sollten - egal ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Gleichzeitig wissen wir aus Erfahrung, welche Herausforderungen die Gründung, der Betrieb oder die Suche nach einer inklusiven Wohnform mit sich bringt. Deswegen ist unser Verein insbesondere auch ein Netzwerk der gegenseitigen Unterstützung.

Weitere Good-Practice-Beispiele gibt es aus den Bereichen:

  • Vermietungs- und Vergabeprozesse
  • Maßnahmen des Wohnraumzugangs für Benachteiligte
  • Konfliktmanagement, Mediation, Beschwerdeverfahren
  • niedrigschwellige Kommunikation und Information
  • Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung
  • Beratung und sozialpädagogische Begleitung für Benachteiligte
  • Testing-Verfahren
  • Dialog, Vernetzung, Strategieentwicklung

Die Beispiele richten sich an unterschiedliche Akteur:innen am Wohnungsmarkt:

  • Wohnraumanbietende, z. B. private und öffentliche Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Vermieter:innen mittlerer und kleinerer Bestände und von Einzeleigentum
  • Beauftragte Dritte, z. B. Hausverwaltungen, Hausmeisterservices, Immobilienportale
  • Akteur:innen der Wohnraumversorgung und Wohnungspolitik
  • Interessenvertretungen von Vermieter:innen und Mieter:innen, z. B. Verbände, Beratungsstellen
  • Politik & WissenschaftWohnraumanbieter & Investoren

Path Zurück zur Übersicht