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Foto vom Dach des Bundestags mit DeutschlandflaggeFoto vom Dach des Bundestags mit Deutschlandflagge
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Aktuelles


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Empfehlungen an die kommende Bundesregierung

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat Empfehlungen herausgegeben, wie die UN-Behindertenrechtskonvention in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden kann. Die Empfehlungen zu Artikel 19 der UN-BRK sieht unser Bündnis als wichtige Voraussetzungen für den Ausbau inklusiver Wohnmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen.
 

Selbstbestimmtes Leben und Ausbau ambulanter Wohnformen

Die Umsetzung des Rechts auf selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK) in Deutschland scheitert zurzeit vor allem an drei Faktoren: dem gravierenden Mangel an barrierefreiem Wohnraum, der fehlenden Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen und Dienste für Menschen mit Behinderungen und einem weiterhin von Segregation geprägten Unterstützungssystem.

In Deutschland herrscht ein eklatanter Mangel an barrierefreien Wohnraum, der sich in Zukunft aufgrund des wachsenden Bedarfs noch deutlich verschärfen wird. Insbesondere einkommensschwache Menschen mit Behinderungen haben große Schwierigkeiten, eine angemessene Wohnung zu finden. Während inzwischen immer mehr Leistungsberechtige der Eingliederungshilfe ambulant unterstützt werden, leben die meisten (älteren) Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen weiterhin in besonderen (ehemals stationären) Wohneinrichtungen. Diese Wohnformen sind in ihrer Mehrzahl immer noch durch institutionalisierte Versorgungstrukturen geprägt, etwa durch Vorgaben bezüglich der Tagesstruktur, Mahlzeiten und Freizeitgestaltung. Es herrschen dort häufig asymmetrische Machtverhältnisse, die das Recht auf Selbstbestimmung der Bewohner_innen schwächen und zu unterschiedlichen Formen von Gewalt führen. Eine Auflösung der institutionellen Wohnformen dient demnach unmittelbar auch dem Schutz vor Gewalt und Missbrauch.

In der kommenden Legislatur bedarf es deshalb insbesondere folgender Maßnahmen:

  • Auflage eines bundesweiten Förderprogramms für barrierefreien Wohnraum; stärkere Verpflichtungen zur Barrierefreiheit, beispielsweise durch zweckgebundene Finanzhilfen des Bunds für den sozialen Wohnungsbau;
  • Nachbesserung der gesetzlichen Vorgaben im Bundesteilhabegesetz durch
    • die Abschaffung des Mehrkostenvorbehalts für ambulante Unterstützungsleistungen,
    • die Abschaffung des „Zwangspoolen“ (mehrere Leistungsberechtigte müssen sich Leistungen teilen und sind damit in ihrer Wahlmöglichkeit eingeschränkt)
    • den Wegfall der Einkommens- und Vermögensgrenzen;
  • Verbesserung der Datenlage zu den Möglichkeiten eines selbstbestimmten Lebens und der Inklusion in der Gemeinschaft mit besonderem Fokus auf
    • die Verwirklichung des Wunsch- und Wahlrechts hinsichtlich der eigenen Wohnform,
    • den Bedarf an barrierefreiem Wohnraum und
    • die (bisher sehr geringen) Nutzung des Persönlichen Budgets;
  • Ausbau der Beratungsangebote zu den Unterstützungsleistungen im Bereich Wohnen, z.B. über den langfristigen Ausbau der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB), unter anderem durch die Finanzierung hauptamtlicher Peerberatung und vermehrten Angeboten für schwer erreichbare Zielgruppen, z.B. Menschen aus besonderen Wohnformen.

Seiten 11-12

  • Politik & Wissenschaft

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