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Die Stiftung trias, gemeinnützige Stiftung für Boden, Ökologie und Wohnen und WOHN:SINN – Bündnis für inklusives Wohnen e.V. eröffnen ein gemeinsames Sondervermögen. Dieses Sondervermögen soll für die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen verwendet werden, um es finanziell benachteiligten Menschen mit Behinderung zu ermöglichen an gemeinschaftlichen, inklusiven Wohnprojekten teilzunehmen. Voraussetzung zur Förderung ist der Nachweis der Hilfebedürftigkeit im Rahmen der Mildtätigkeit (§53 AO).
Die Anteile werden im Rahmen einer Mitgliedschaft als investierendes Mitglied verzinst und kommen der gemeinnützigen Arbeit von WOHN:SINN und der Stiftung trias zu Gute. Als Startkapital stehen rund 100.000€ zur Verfügung. Durch geeignete Maßnahmen wie Crowdfunding und persönliche Ansprache soll das Sondervermögen mit weiteren Zustiftungen aufgestockt werden.
In einigen Fällen werden Genossenschaftsanteile durch das Sozialamt übernommen (§ 35a SGB 12). Sofern dies gegeben ist, fließen die zuvor übernommenen Anteile zurück in das Sondervermögen, sodass weitere Menschen von Anteilszeichnungen profitieren können. In jedem Fall ist eine stückweise Übernahme der Anteile durch die geförderte Person wünschenswert. Wenn kein:e Nachmieter:in gefunden wird, die/der den Kriterien des Sondervermögens entspricht, werden die Anteile bei Auszug zurückbezahlt.
Zur Erarbeitung genauer Vergabekriterien und Abläufe des Sondervermögens suchen wir ein geeignetes Pilotprojekt, das die folgenden Anforderungen erfüllt:
Wir freuen uns über Ihre formlose Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular:
www.wohnsinn.org/kontakt