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Weiße moderne Häuserfront mit schwarz umrandeten Fenstern und Balkonen. Daneben blauer Himmel und kleine Wolken.Weiße moderne Häuserfront mit schwarz umrandeten Fenstern und Balkonen. Daneben blauer Himmel und kleine Wolken.
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Aktuelle Studie zeigt: Menschen mit Behinderung sind am Wohnungsmarkt besonders benachteiligt

Deutschland steht vor einer „greifbaren Wende auf dem Wohnungsmarkt“. Davon ist das Verbändebündnis „Soziales Wohnen“ überzeugt. Die Ampel-Regierung in Berlin müsse dazu allerdings mindestens 6 Milliarden Euro an Fördergeldern bereitstellen - allein für das soziale und bezahlbare Wohnen. Nur so werde es gelingen, die geplanten 100.000 Sozialwohnungen und zusätzlich noch einmal 60.000 bezahlbare Wohnungen, die notwendig seien, pro Jahr nach den aktuell geltenden Energiespar-Standards neu zu bauen. Entscheidend sei, wie viel der Klimaschutz dem Staat beim Neubau wert sei. Er müsse ansonsten auch bereit sein, noch tiefer in die Tasche zu greifen: So mache der maximale Klimaschutz bei Wohngebäuden (Effizienzhaus 40) sogar eine staatliche Förderung von 12,9 Milliarden Euro pro Jahr erforderlich. Zu diesen Ergebnissen kommt eine aktuelle Wohnungsbau-Studie, die das Pestel-Institut (Hannover) im Auftrag vom Verbändebündnis "Soziales Wohnen" gemacht hat. 

Die Wissenschaftler erwarten, dass die von der Ampel-Koalition gesetzte Zielmarke von jährlich insgesamt 400.000 Neubauwohnungen in den kommenden Jahren zu einem spürbaren Abbau des Wohnungsdefizits führen wird. Damit wäre sogar ein Ende des dramatischen Wohnungsmangels bis 2025 zu erreichen, so das Bündnis "Soziales Wohnen". In ihm haben sich der Deutsche Mieterbund (DMB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) mit zwei Partnern der Bauwirtschaft - der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) und dem Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel (BDB) - zusammengeschlossen.

Das Bündnis fordert zudem, einer bislang kaum zum Thema gemachten "Wohn-Diskriminierung" entschieden entgegenzutreten. So sollen künftig 10 Prozent aller neuen, vor allem auch barrierefrei gebauten Sozialmietwohnungen betroffenen Gruppen zur Verfügung gestellt werden, die es besonders schwer haben, auf dem Wohnungsmarkt Fuß zu fassen. Dazu gehören nach Angaben des Bündnisses "Soziales Wohnen" u.a. Menschen mit Behinderung, mit psychischen Erkrankungen, Haushalte, in denen ein Demenzerkrankter lebt, und benachteiligte Jugendliche. Ebenso Senioren, die von der Altenhilfe betreut werden, Menschen, die aus der Haft entlassen wurden, Wohnungslose, Bewohnerinnen von Frauenhäusern, Geflüchtete und Menschen mit einer Suchterkrankung.

"Künftig sollen kommunale Härtefallkommissionen über die 10-Prozent-Zuteilung der Sozialwohnungen an Menschen mit Behinderung entscheiden. Trägern von Sozialunternehmen – wie der Caritas – müssen gezielt kommunale Grundstücke angeboten werden. Nur so kann es bei der hohen Nachfrage gelingen, ausreichend Angebote zum Wohnen für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung zu schaffen.", so Janina Bessenich, Geschäftsführerin der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP).
 

"WOHN:SINN unterstützt die Forderungen des Bündnis "Soziales Wohnen" nach mehr bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum. Die neue Studie des Pestel-Institus zeigt eindrücklich, dass Menschen mit Behinderung besonders benachteiligt sind und entsprechend in der Wohnungspolitik der neuen Bundesregierung stärker berücksichtigt werden müssen.

Wichtig ist uns zu betonen, dass es Menschen mit Behinderungen ermöglicht werden sollte, gemäß ihrer eigenen Wünsche und in der Mitte der Gesellschaft zu leben. Neuer Wohnraum darf nicht für weitere Sondereinrichtungen wie Heime und Wohnstätten zur Verfügung gestellt werden. Damit sozialer Wohnungsbau bedarfsgerecht und inklusiv ist, müssen Menschen mit Behinderungen und ihre Partner frühzeitig in die Entwicklung von Neubauten und Umbauten einbezogen werden. Deutschlandweit schaffen zahlreiche Vereine und private Initiativen innovative und attraktive Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen. Sie sollten bei der Vergabe von Wohnraum genauso berücksichtigt werden, wie die Träger der Behindertenhilfe."

- Tobias Polsfuß, Geschäftsführer von WOHN:SINN - Bündnis für inklusives Wohnen e.V.

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