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Gedanken zum heutigen Europäischen Protesttag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Eine Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden sammelt abseits der Öffentlichkeit gravierende Kürzungsvorschläge in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie in der Kinder- und Jugendhilfe. Die Vorschläge gehen an die Substanz dessen, wofür wir eintreten: Das Recht auf selbstbestimmte Lebensführung und Inklusion in die Gemeinschaft. Wir erläutern, warum Menschenrechte nicht zur Verhandlungsmasse werden dürfen und weshalb es stattdessen dringend ausgewogene und ganzheitliche Reformen unseres Sozialstaats braucht.
Wir von WOHN:SINN pflegen nicht die lauten Stimmen des Protests zu sein. Üblicherweise sehen wir unsere Rolle darin, das Positive in den Vordergrund zu stellen: innovative Vorzeigeprojekte und ausgeklügelte Modelle, die zeigen, wie Inklusion im Bereich Wohnen funktionieren kann. Wir reichen denen die Hand, die inklusives Wohnen verwirklichen wollen – mit Bildung, Beratung und Begleitung. Die aktuellen politischen Entwicklungen lassen uns jedoch keine Wahl: Wenn selbstbestimmtes Leben und Inklusion zur Frage kurzfristiger Einsparungen gemacht werden, müssen wir deutlich widersprechen – sachlich fundiert, aber auch empört und tief besorgt.
Mitte April veröffentlichte der Paritätische Gesamtverband ein internes Vorschlagsbuch einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, das dem Verband zugespielt wurde. Die Arbeitsgruppe wurde bei einem Treffen von Bundeskanzler Merz mit den Regierungschef*innen der Länder Anfang Dezember 2025 ins Leben gerufen, das Papier ist auf 25. März 2026 datiert. Unter dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen” werden in dem Arbeitspapier über 70 Kürzungsvorschläge in der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe zusammengetragen. Die Vorschläge stammen von zwei Bundesministerien, dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie mehreren Bundesländern.
Beim Lesen lässt es einen erschaudern, wie das Arbeitspapier Leistungen für Menschen mit Behinderungen, Kinder- und Jugendliche sowie Alleinerziehende lediglich in Bezug auf deren kurzfristiges finanzielles Einsparpotenzial bewertet. So wird beispielsweise vorgeschlagen, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen (nach §104 SGB IX) auf ‚wirtschaftlich angemessene‘ Angebote zu begrenzen (S. 34). In einem weiteren Vorschlag heißt es: „Leistungen zur Sozialen Teilhabe sollten soweit möglich gemeinsam in Anspruch genommen werden, sog. Pooling. Die Entscheidung hierüber sollte (allein) beim Leistungsträger liegen.“ (S. 45)
Dass dieses Arbeitspapier nicht zur Veröffentlichung gedacht war, ändert nichts an seiner politischen Brisanz. Was hier auf die Abschussliste gesetzt wurde, sind keine beliebigen Paragrafen. Es ist die – mitunter wackelige – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in die Sozialgesetzbücher, der hier vollständig der Boden unter den Füßen weggezogen werden soll. Insbesondere Artikel 19 der UN-BRK garantiert allen Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung und die Inklusion in die Gemeinschaft. Dazu gehört, gleichberechtigt entscheiden zu können, wo und mit wem jemand leben möchte. Diesem Menschenrecht haben wir von WOHN:SINN uns in unserer Satzung verschrieben.
Der fundamentale Kern von Menschenrechten ist, dass sie nicht in die Waagschale geworfen, sondern als feste Leitplanken anerkannt werden. Gerade erst bei der letzten Staatenprüfung Deutschlands zur UN-BRK ermahnte der prüfende Fachausschuss die Bundesregierung, eine bessere Umsetzung von Artikel 19 als Handlungsfeld zu priorisieren, um mehr Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dass nun das genaue Gegenteil diskutiert wird, macht fassungslos.
Wechseln wir von der menschenrechtlichen Perspektive zur volkswirtschaftlichen. Die Kosten der Eingliederungshilfe sind deutlich gestiegen. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde vielerorts nicht zielführend umgesetzt und hat sich bisweilen zu einem Bürokratietiger entwickelt. Niemand wird hier einen Reformbedarf abstreiten. Doch Reform darf nicht bedeuten, individuelle Rechtsansprüche durch pauschale Sparinstrumente zu ersetzen. Schließlich lässt sich schlüssig vorrechnen, dass die Kostensteigerungen auf gestiegene Fallzahlen, Personal- und Sachkosten, Verwaltungsaufwände und Kostenverschiebungen aus anderen Systemen zurückzuführen sind, nicht etwa auf die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Diese Menschen nun mit Leistungskürzungen zu bestrafen, wäre zutiefst ungerecht.
Wer Haushalte konsolidieren will, muss zuerst über faire Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen, über Bürokratieabbau und über Fehlanreize sprechen – nicht über die Einschränkung von Wunsch- und Wahlrecht, individueller Assistenz und selbstbestimmtem Wohnen. Allein schon aus finanzieller Sicht: Denn in der kurzfristigen Rechnung bleiben die indirekten Kosten völlig außen vor. Was kostet es wohl, wenn ein Mensch mit Behinderungen keinen Beruf erlernen konnte, weil ihm die Schulassistenz gestrichen wurde? Was kostet es der deutschen Volkwirtschaft, wenn pflegende Angehörige nicht oder kaum berufstätig sein können, weil ihr erwachsenes Kind mit Behinderungen keine geeignete Wohnmöglichkeit findet? Was kosten die psychischen Folgen, wenn Menschen gegen ihren Willen in einem Heim leben müssen?
Zoomen wir aus der aktuellen Debatte etwas heraus. Wir leben in Zeiten multipler Krisen, die deutsche Wirtschaft schwächelt, Deutschland muss seine Verteidigungsfähigkeit auf Vordermann bringen. Kurzum, der deutsche Staat muss sparen. Aber wo? Empfehlungen hierzu erhält die Bundesregierung von einem Sachverständigenrat, den sogenannten „Wirtschaftsweisen“. In ihrem Jahresgutachten 2025/26 finden sich Empfehlungen zur Konsolidierung des Staatshaushalts (Seite 123ff), die dringend nahelegen auf „fragwürdige Maßnahmen“ wie die Ausweitung der Mütterrente (4,9 Mrd. Euro jährlich) und die dauerhafte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie (bis zu 4 Mrd. Euro jährlich) zu verzichten. Die Mütterrente beispielsweise hat auf die Altersarmut quasi keinen Effekt: Im Schnitt erhält eine Rentnerin dadurch 20€ mehr im Monat, Einkommensschwache gehen gar leer aus, da sie auf ihre Sozialleistungen angerechnet wird. Beide und weitere Empfehlungen wurden wissentlich ignoriert, Milliarden an Steuergeldern gegen jede Empfehlung ausgegeben.
Wie will die Bundesregierung Menschen mit Behinderungen sowie Kindern- und Jugendlichen erklären, dass sie eine Arbeitsgruppe einsetzt, die die Beschneidung ihrer Menschenrechte diskutiert, während gleichzeitig an anderer Stelle unwirksame Steuergeschenke in Milliardenhöhe gemacht werden? Wenn es der Bundesregierung um die Entlastung kommunaler Haushalte ginge, könnte sie sich stärker an den Kosten des BTHGs beteiligen. Denn ohnehin wird seit langem kritisiert, dass die Bundesbeteiligung trotz gestiegener Kosten seit Gesetzeseinführung unverändert geblieben ist.
In einem Interview im September 2025 wird die Vorsitzende der Wirtschaftsweisen Prof. Dr. Dr. h.c. Monika Schnitzer gefragt, ob der Bundeskanzler damit recht habe, dass der Sozialstaat, wie wir ihn heute haben, mit dem, was wir volkswirtschaftlich leisten, nicht mehr finanzierbar sei. Sie antwortet darauf: „Also er ist insofern nicht mehr finanzierbar, weil dieser Teil des Sozialstaates, das ist der Teil, der quasi als Sozialversicherung organisiert ist – das ist die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung – der ist ja über Beiträge eigentlich finanziert. […] Wenn wir […] immer weniger junge Leute haben, die arbeiten, dann reichen irgendwann die Beiträge nicht mehr.“
Das größte Risiko für die Finanzierung des Sozialstaats sieht die führende Volkswirtschaftsexpertin also im demographischen Wandel und den resultierenden Folgen für einen ganz anderen Bereich des Sozialstaates als den, der aktuell diskutiert wird. Im gleichen Interview bemängelt sie, dass sich bei der Rente seit Franz Müntefering im Jahr 2007 niemand mehr eine substanzielle Reform getraut habe. Die Diskussionen um Einsparungen im Sozialstaat betreffen also längst nicht nur Menschen mit Behinderungen. Es scheint nur, als würde sich die Bundesregierung eine Durchsetzung hier eher zutrauen. Dabei hält Monika Schnitzer tiefgreifende Reformen des Sozialstaats durchaus für möglich, „wenn man die Liste der Grausamkeiten so wählt, dass alle irgendwo was abgeben müssen, alle irgendwo belastet sind.“ Diese Ausgewogenheit und Ganzheitlichkeit lässt die Bundesregierung vermissen.
Das bekanntgewordene Arbeitspapier ist kein Einzelfall und die Diskussionen um die Finanzierung unseres Sozialstaats werden uns noch lange begleiten. Die Logik ist dabei häufig die gleiche. „Teure individuelle Hilfen sollen durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden, egal ob diese Angebote überhaupt existieren oder den Bedarf decken können.“, schreibt der Paritätische Gesamtverband in der begleitenden Einordnung des Vorschlagsbuchs. Auch wir nehmen wahr: Statt über Förderungen für inklusives Wohnen nachzudenken, gibt es mancherorts Bestrebungen Förderungen für besondere Wohnformen (Heime) wieder so zu lockern, dass nicht mehr 24, sondern 48 Plätze gebaut werden können.
Wir stehen gesellschaftlich an einem Scheideweg: Machen wir eine Rolle rückwärts und stellen gewonnene Menschenrechte wieder in Frage? Unser Gegenvorschlag ist klar: Lasst uns alle Ressourcen für die Teilhabe an inklusiven Wohnformen und Quartieren bündeln, anstatt wieder größere Einrichtungen zu bauen. Dafür ist notwendig, dass wir gesamtgesellschaftlich erkennen, dass wir alle davon betroffen sind. Der demographischen Wandel ist im vollen Gange. Wir müssen uns alle die Frage stellen, welche Unterstützung wir uns für uns selbst und für unsere Angehörigen wünschen, wenn es ohne Unterstützung im Alltag nicht mehr geht. Was wäre uns dann lieber, das Leben in einer effizienzgetriebenen Einrichtung oder inklusiv mitten in der Gesellschaft? Längst liegen gute Modelle für letzteres vor.
Was also tun gegen das Gefühl der Ohnmacht, das einen bisweilen in dieser Debatte überkommt? Wenn Sie sich kurzfristig engagieren wollen, empfehlen wir Ihnen die Petition der Bundesvereinigung Lebenshilfe beim Deutschen Bundestag zu unterzeichnen. Das nötige Quorum ist zwar bereits erreicht, doch die Lebenshilfe hat das ambitionierte Ziel ausgegeben, die meistunterzeichnete Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen, wofür über 207.000 Unterschriften nötig wären. Wir finden, das wäre ein bedeutendes Stopp-Signal in den aktuellen Entwicklungen!
Langfristig noch wichtiger ist, dass Sie dranbleiben. Reden Sie mit Ihren Nächsten und mit Ihren lokalen Politiker*innen über die Zukunft unseres Sozialstaats. Diskutieren Sie mit, welche Reformen wir brauchen, um Teilhabe, Selbstbestimmung und kommunale Handlungsfähigkeit gemeinsam zu sichern. Denn wenn Menschenrechte in Haushaltskrisen zur Verhandlungsmasse werden, geht es nicht nur um einzelne Leistungsansprüche. Es geht uns alle an!