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Wir geben Ihnen einen Überblick über die verbreiteten Rechtsformen im inklusiven Wohnen: Verein, GbR, GmbH und Stiftung. Dabei gehen wir auf ihre jeweiligen Eigenschaften ein und erklären Ihnen, was Sie in Bezug auf Ihr inklusives Wohnprojekt beachten müssen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde nicht durch juristisches Fachpersonal geschrieben. Es handelt sich um die Weitergabe von Erfahrungswissen. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität geben wir keine Gewähr. Wir empfehlen Ihnen, sich bei der Gründung Ihrer Organisation von juristischem Fachpersonal beraten zu lassen.
Der gemeinnützige Verein ist die wohl am häufigsten verwendete Rechtsform im inklusiven Wohnen. Häufig schließen sich Engagierte mit einem gemeinsamen Anliegen zunächst in einem rein ehrenamtlich getragenen Verein zusammen. Teilweise werden diese Vereine im Verlauf zum Träger des Wohnprojekts oder zum professionellen Assistenzanbieter.
Beispiele: Gemeinsam Leben Lernen e.V., inklusiv wohnen Köln e.V., Inklusive WG Bremen e.V., Lebenshilfe Dresden e.V.
Eigenschaften eines Vereins:
Das gilt es zu beachten:
Die GbR ist die niederschwelligste Rechtsform im inklusiven Wohnen. Sie wird insbesondere von selbstorganisierten Wohngemeinschaften und Pflege-WGs genutzt und wird auch Auftraggebergemeinschaft genannt. Sie dient beispielsweise dazu, gemeinschaftlich einen Pflegedienst zu beauftragen oder gemeinsam eine Wohnung zu mieten. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird man quasi „von alleine“, z. B. durch mündliche Absprachen. Wir empfehlen Ihnen jedoch einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, in dem Sie die wichtigsten Regelungen festhalten.
Beispiele: 6plus4-WG Dresden
Eigenschaften der GbR:
Das gilt es zu beachten:
Die häufigste Unternehmensform Deutschlands findet auch im inklusiven Wohnen Anwendung. Beispielsweise können Pflege- und Assistenzdienste aber auch Träger und Vermieter von inklusiven Wohnprojekten als GmbH organisiert sein. Im Vergleich zu GbR und einem Verein liegen hier die Schwellen für die Gründung höher. Die Besonderheit der GmbH liegt – wie der Name schon sagt – in der Beschränkung der Haftung: Von einigen Ausnahmen abgesehen ist die Haftung mit Privatvermögen ausgeschlossen.
Beispiele: Offene Hilfen Heilbronn gGmbH, Buntes Wohnen GmbH, Mietshäusersyndikatsmodell
Eigenschaften der GmbH:
Die "kleine Schwester" Unternehmensgesellschaft (UG/gUG):
Das gilt es zu beachten:
Genossenschaften treten im inklusiven Wohnen vor allem in Form von Baugenossenschaften in Erscheinung. In ihnen schließen sich Menschen zusammen, um gemeinsam ein Grundstück oder eine Immobilie zu erwerben bzw. zu bauen. Die Grundprinzipien einer Genossenschaft sind Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung. Für das Bauvorhaben tragen die Genoss:innen Kapital zusammen (Genossenschaftsanteile) und erhalten im Gegenzug ein Recht auf Mitbestimmung. Eine Genossenschaft ist demokratisch organisiert und handelt vorrangig zugunsten ihrer Mitglieder.
Beispiele: OEKOGENO eG, WIR – Wohnen inklusiv Regensburg eG
Eigenschaften:
Das gilt es zu beachten:
Das Prinzip einer Stiftung ist einfach erklärt: Eine Person, ein Unternehmen oder beispielsweise auch eine Kirche möchte sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck engagieren und bringt dazu das eigene Vermögen in eine Stiftung ein.
Im inklusiven Wohnen finden sich Stiftungen als Träger, als Förderer oder Vermieter wieder. Wer eine Stiftung errichtet, trennt sich für immer von seinem Vermögen. Die Stiftung legt das ihr übertragene Vermögen sicher und gewinnbringend an. Die so erwirtschafteten Überschüsse werden für den (gemeinnützigen) Zweck ausgegeben.
Beispiele: Anne Ramm Stiftung, Stiftung Haus Lindenhof, Stiftung Sankt Johannes, Wajekama Stiftung
Eigenschaften:
Das gilt es zu beachten:
Bundesnotarkammer