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Drei junge Frauen stehen vor einer Wand. Sie halten selbstgebastelte Schilder mit "Inklusion" und "Selbstbestimmung" in der Hand. An der Wand weitere Schlagworte wie "Ort des Zusammenlebens".
Drei junge Frauen stehen vor einer Wand. Sie halten selbstgebastelte Schilder mit "Inklusion" und "Selbstbestimmung" in der Hand. An der Wand weitere Schlagworte wie "Ort des Zusammenlebens".

Gründungsleitfaden

Die Rolle der Bewohner:innen ohne Behinderungen

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In inklusiven Wohnkonzepten kommt dem aktiven Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen eine zentrale Bedeutung zu. Viele Projekte arbeiten deshalb mit dem „Wohnen für Hilfe“-Modell. Die Bewohner:innen ohne Behinderungen unterstützen hierbei die Bewohner:innen mit Behinderungen im Alltag und wohnen im Gegenzug günstiger oder mietfrei. Wir erklären Ihnen, wie ein solches Modell praktisch sowie vertraglich umgesetzt werden kann und was bei dieser besonderen Doppelrolle der nicht-behinderten Bewohner:innen zu beachten ist.

Anders als in klassischen Wohnheimen leben in inklusiven Wohnprojekten Menschen mit Behinderungen nicht „unter sich“, sondern gemeinsam mit Menschen ohne Behinderungen. Das Miteinander kann unterschiedlich intensiv sein, vom rein nachbarschaftlichen Verhältnis bis hin zum gemeinsamen Haushalt. Eine aktive Gemeinschaft ist dabei für ein inklusives Wohnprojekt zentral und gelingt gut mit einem gegenseitigen Geben und Nehmen von Assistenzleistungen. > Artikel „Wie entsteht eine aktive Gemeinschaft?“

Wohnen für Hilfe/Assistenz

Den Bewohner:innen ohne Behinderungen kommt eine besondere Rolle zu, wenn ein inklusives Wohnprojekt nach dem Modell „Wohnen für Hilfe“ oder „Wohnen für Assistenz“ arbeitet. Hier verpflichten sie sich bei ihrem Einzug dazu, ihre Mitbewohner:innen oder Nachbar:innen mit Behinderungen in geregelten Diensten im Alltag zu unterstützen. Im Gegenzug wohnen sie mietfrei oder vergünstigt bzw. erhalten ein Nebeneinkommen aus dieser Tätigkeit.

Der Verein Gemeinsam Leben Lernen e. V. hat in den 1980er Jahren das Konzept der integrativen 9er WG entworfen. Darin leben fünf Menschen mit sogenannten geistigen und mehrfachen Behinderungen gemeinsam mit vier jungen Menschen ohne Behinderungen, in der Regel Studierende. Die Mitbewohner:innen ohne Behinderungen wohnen mietfrei und verpflichten sich im Gegenzug zu einem Dienst in der Woche und einem Wochenenddienst im Monat. (Mehr: > Das Konzept von „Gemeinsam Leben Lernen“)

Viele der seitdem entstandenen inklusiven Wohnprojekte orientieren sich an diesem Modell. Verschieden ist, welche Aufgaben den nicht-behinderten Mitbewohner:innen anvertraut werden und wie hoch der Stundenumfang ist. Bei Gemeinsam Leben Lernen e. V. sind es auch pflegerische Tätigkeiten, wie die Unterstützung beim Duschen oder Toilettengang. In der inklusiven WG „6plus4“ in Dresden leisten die Mitbewohner:innen nur eine Nachtbereitschaft pro Woche und 10 Stunden Freizeitbegleitung pro Monat. In anderen Projekten beschränken sich die Dienste auf das gemeinsame Kochen und Putzen. Bei allen gleich ist, dass die Mitbewohner:innen keine pädagogischen Aufgaben übernehmen. Diese werden immer von pädagogischen Fachkräften übernommen, die nicht im Projekt wohnen.

Dass die Unterstützung im Alltag nicht nur in einer WG funktioniert, zeigt die 2021 gestartete Haus- und Hofgemeinschaft von Gemeinsam Leben Lernen. Hier leben Familien, Paare und Singles mit und ohne Behinderungen in privaten Wohnungen und teilen sich einen Gemeinschaftsbereich. Jeder Haushalt verpflichtet sich zu Diensten an der Gemeinschaft und zur Unterstützung von Bewohner:innen mit Behinderungen in einem bestimmten Stundenumfang.

Nadja, Fridolin und Fiete Sack
F. Sack

Die Mischung aus Gruppe und Privatsphäre ist für uns als Familie ideal. Wir haben viele motivierte Babysitter im Haus und müssen nicht jeden Abend kochen. Wenn es uns oder den anderen zu viel wird, gehen wir in unsere eigene Wohnung.

Nadja, Fridolin und Fiete Sack

aus der inklusiven Haus- und Hofgemeinschaft von Gemeinsam Leben Lernen e. V. in Ludwigsfeld

Die Doppelrolle Mitbewohner:in/Assistent:in

In inklusiven Wohnformen, die nach dem „Wohnen für Hilfe/Assistenz“-Modell arbeiten, ergibt sich für die Bewohner:innen ohne Behinderungen eine Doppelrolle: Die WG oder Hausgemeinschaft ist ihr Wohnort und Lebensmittelpunkt, in ihren Diensten ist es aber auch ihre (zumindest ehrenamtliche) Arbeitsstelle. Für die behinderten WG-Mitglieder sind sie also meistens einfach Mitbewohner:innen oder Nachbar:innen, zu manchen Zeiten jedoch eher Assistenz oder Begleitung.

Manche sehen in dieser Doppelrolle eine Gefahr für das Zusammenleben auf Augenhöhe. Sie argumentieren, es entstehe ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen den Mitbewohner:innen mit und ohne Behinderungen, das nicht zu einem selbstverständlichen Miteinander passt. Für nicht-behinderte Mitbewohner:innen – oft Studierenden – bestehe eine finanzielle Abhängigkeit durch den Nebenjob, die behinderten Menschen sind auf die Unterstützung im Alltag angewiesen. Auch von einer Gefahr der Überforderung mit herausforderndem Verhalten oder anspruchsvollen pflegerischen Tätigkeiten ist oft die Rede.

Andere sehen gerade die Unterstützung durch die Mitbewohner:innen als Kernqualität inklusiver Wohnformen. Sie betonen, dass die gegenseitige Hilfe zu echten Freundschaften führe. Außerdem hätten die Mitbewohner:innen meist mehr und flexibler Zeit für die Aufgaben, als ein Pflege- oder Assistenzdienst. Kommt beispielsweise eine Bewohnerin mit Behinderungen spontan spät nach Hause und benötigt Hilfe beim zu Bett gehen, sei dies für einen Mitbewohner einfacher zu leisten als für eine externe Assistenzkraft, die extra dafür kommen bzw. bleiben müsste.

Wir möchten in dieser Frage keine Partei ergreifen. Es gilt in der Projektentwicklung zusammen mit den (zukünftigen) Bewohner:innen das Konzept zu erarbeiten, welches für alle Beteiligten am stimmigsten ist. Wir empfehlen in Projekten mit „Wohnen für Assistenz“ in jedem Fall eine gute fachliche Begleitung durch eine pädagogische Leitung und ein Schutzkonzept, das einen klaren Rahmen für alle Beteiligten schafft.

Möglichkeiten der vertraglichen Gestaltung

In der Praxis finden sich unterschiedliche Möglichkeiten, ein „Wohnen für Mithilfe“-Modell vertraglich umzusetzen. Hier zwei Beispiele: 

  • In München stellt Gemeinsam Leben Lernen e. V. den Wohnraum und die Unterstützung der Bewohner:innen mit Behinderung aus einer Hand zur Verfügung. Die Mitbewohner:innen ohne Behinderung – fast immer Studierende – sind hier Untermieter:innen des Vereins und ehrenamtlich im Verein beschäftigt. Das WG-Zimmer ist als „Werkswohnung“ definiert. Kommt ein Student den Diensten nicht nach, entfällt auch der Anspruch auf das WG-Zimmer. Steuerlich wird ein „sachbezogener Wert“ verrechnet, der dem eigentlichen Mietanteil entspricht. Hierfür werden die Bewohner:innen über die Übungsleiterpauschale und (falls nötig) auf Minijob-Basis beim Verein angestellt. Zu einem echten Geldfluss zwischen Verein und Studierenden kommt es nicht, es gilt der Deal „kostenfreies Wohnen gegen festgelegte Dienste“. In diesem Konzept haben die behinderten Bewohner:innen nicht die Wahl einen eigenen Assistenzdienst zu wählen. Wenn sie in der WG wohnen möchten, werden sie durch die Mitbewohner:innen und das Personal von Gemeinsam Leben Lernen e. V. unterstützt.

Nach dem Bundesteilhabegesetz sollen Wohnen und Assistenz möglichst nicht mehr aus einer Hand kommen. Neuere inklusive Wohnprojekte gehen deshalb meist andere Wege. 

  • Bei Inklusiv Wohnen Köln e. V. sind die Bewohner:innen einer WG in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammengeschlossen und mieten gemeinsam direkt beim Eigentümer des Hauses. Alle bezahlen ihren Mietanteil direkt an ihre eigene GbR. Die Studierenden, die in den WGs wohnen, erhalten Pflegegeld von ihren Mitbewohner:innen mit Behinderungen. Die Höhe des Pflegegeldes ist etwas höher als der Mietanteil, also Mietanteil plus etwas Taschengeld für die Haushaltskasse. Die Studierenden leisten dafür festgelegte Dienste – analog zum Modell in München. Inklusiv wohnen Köln e. V. ist der gemeinsam gewählte Betreuungsanbieter der WG. Der Verein stellt die pädagogischen und pflegerischen Fachkräfte, koordiniert die Betreuung und unterstützt die WG bei der Mietverwaltung. 

Welche vertragliche Gestaltung für Sie die beste ist, richtet sich nach Ihrem Konzept und den Vorgaben örtlicher Behörden. Welche Rechtsform(en) für Ihr Projekt die richtige ist, behandeln wir in zwei gesonderten > Artikeln.

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