Bericht über die Erhebung zu den fiskalischen Auswirkungen der Ambulantisierung in der Eingliederungshilfe 2012
Das ambulant betreute Wohnen stellt bei dieser Erhebung der tatsächlichen Wechselfälle unter fiskalischen Gesichtspunkten gegenüber dem stationären Wohnen überwiegend die günstigere Alternative dar. Bei einer Gesamtnettobetrachtung aller Kosten des Sozialhilfeträgers und ohne Berücksichtigung von Extrembefunden sind die Einsparungen deutlich. Regeln, ab wann und unter welchen Bedingungen Einsparungen eintreten, sind aus der dargestellten Untersuchung allenfalls in Tendenzen abzuleiten, weil dies von unterschiedlichen, teils nicht beeinflussbaren Kostenkomponenten abhängt (z.B. Mietniveau, Heimkosten). Demzufolge gibt es auch keine allgemeine Regel, ab wann ambulante Leistungen die Kosten der stationären Leistungserbringung übersteigen. Im Vergleich der unterschiedlichen Personenkreise lassen sich deutlich höhere Einsparungen bei Menschen mit einer seelischen Behinderung erkennen.
Die hier dargestellten Einzelfälle mit geringer Kostenersparnis oder sogar deutlichen Mehrkosten nach dem Wechsel in ein ambulantes Wohnsetting belegen, dass im Rahmen der Hilfeplanung für die Sozialhilfeträger offensichtlich die Bedarfsfeststellung und der Wunsch der Leistungsberechtigten – und damit der qualitative Leistungsaspekt - maßgebend ist und die finanziellen Aspekte nicht allein ausschlaggebend für die Leistungsgewährung sind.
Ob diese finanziellen Auswirkungen auch in Zukunft Bestand haben, wenn das ambulant betreute Wohnen z.B. noch stärker von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen und einem höheren Hilfebedarf genutzt wird, ist aus heutiger Sicht offen und bedarf einer Klärung in einer eventuellen Folgeuntersuchung.