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Eine Mitbewohnerin einer inklusiven WG sitzt auf dem Balkon, lächelt in die Kamera und hält dabei ein Buch in der Hand
Eine Mitbewohnerin einer inklusiven WG sitzt auf dem Balkon, lächelt in die Kamera und hält dabei ein Buch in der Hand

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Unabhängige Lebensführung und Inklusion in die Gemeinschaft

Allgemeine Bemerkung Nr. 5 des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
  • Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Erscheinungsjahr: 2018

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen verdeutlicht mit seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 5 zu Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention die Bedeutung eines unabhängigen Lebens in der Gemeinschaft für die Verwirklichung der Menschenrechte. Er erläutert auch, welche Umsetzungsdefizite die Vertragsstaaten angehen sollten. Die vorliegende Publikation fasst die Allgemeine Bemerkung näher zusammen und zeigt ihren Nutzen für Recht und Politik in Deutschland auf. Unabhängige Wohn- und Lebenssituationen grenzt der UN-Ausschuss explizit von besonderen Wohnformen und dem Leben in Einrichtungen ab.

Zitat: "Unabhängige Lebensführung und Inklusion in die Gemeinschaft bedeutet für ihn in erster Linie, dass Menschen mit Behinderung nicht in bestimmte Wohn- und Lebenssituation gezwungen werden und dabei persönliche Wahlfreiheit und Autonomie einbüßen. Dies ist in institutionalisierten Wohnformen der Fall – und zwar unabhängig davon, ob es sich um Einzelwohnungen, kleine Wohngruppen oder Großeinrichtungen handelt. Institutionalisierung liegt dann vor, wenn man verpflichtet ist, Assistent_innen zu teilen, wenn man alltägliche Aktivitäten nicht selbst bestimmen und sich Mitbewohner_innen nicht aussuchen kann. Sie liegt auch vor, wenn Abläufe starr geregelt sind – ohne Berücksichtigung von persönlichem Willen und Präferenzen – oder wenn Dienstleistungen paternalistisch vorgegeben sind. In institutionalisierten Settings sind Wahlfreiheit und Kontrolle immer begrenzt. Deshalb reicht es dem UN-Ausschuss nicht aus, Einrichtungen einfach zu schließen oder zu dezentralisieren. Politische Konzepte zur Deinstitutionalisierung müssen stattdessen viel weiter reichen und strukturelle Reformen beinhalten." (Seite 3)

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