Wie können ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen (EUTB®) zum Thema inklusives Wohnen gut beraten?
Inklusiv Wohnen für Menschen mit Unterstützungsbedarf – selbstbestimmt zusammenleben. Neue Wege der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Die Abschlussarbeit ergründet, wie der Grundgedanke der Behindertenrechtskonvention von Selbstbestimmung und gleichberechtigter Teilhabe Menschen mit Beeinträchtigungen im Bereich Wohnen zugänglich gemacht werden kann. Dazu wird die folgende Forschungsfrage gestellt: „Wie können ergänzende unabhängige Teilhabeberatungen (EUTB®) zum Thema inklusives Wohnen gut beraten“? Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde durch Literaturrecherche und Best Practice-Beispiele ein theoretischer und praktischer Rahmen vorgegeben. Darauf aufbauend wurde ein Leitfaden als Arbeitsgrundlage für Berater*innen erstellt, der die sozialrechtlichen Änderungen der reformierten Eingliederungshilfe seit 2020 berücksichtigt und welcher bei der personenzentrierten Bedarfsfeststellung und Leistungsplanung eine Struktur gibt sowie Vernetzungsmöglichkeiten aufzeigt. Die ermittelten Ergebnisse haben gezeigt, dass die gesetzlichen Anspruchsgrundlagen für selbstbestimmtes, inklusives Wohnen gegeben sind. Menschen mit Behinderung wollen inklusiv leben und können auf diese Weise ein hohes Maß an Lebensqualität erreichen. Gleichzeitig müssen noch Wohnbarrieren abgebaut und fehlende Assistenzdienste aufgebaut werden. Das bedeutet, dass alle betroffenen Menschen und Organisationen durch Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit auf die rechtlichen Möglichkeiten aufmerksam gemacht werden sollten. Zum anderen muss ein Bewusstsein in der gesamten Gesellschaft für die Notwendigkeit von Inklusion geschaffen werden, was eine Zusammenarbeit aller Verantwortungsträger erfordert.