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Eine solide Finanzierung ist eine notwendige Voraussetzung für ein gelingendes Wohnprojekt. Deshalb ist es so wichtig, gut zu kalkulieren und die Kosten im Blick zu behalten. Im folgenden Artikel erfahren Sie mehr darüber.
Zu unterscheiden sind im Wesentlichen die Entwicklungskosten eines inklusiven Wohnprojektes, die Investitionskosten und die laufenden Kosten. Zu den laufenden Kosten zählen die, die regelmäßig anfallen, sobald die Bewohner:innen eingezogen sind. Investitionskosten fallen bei dem Bau von Immobilien an, bei der Ausstattung der Wohnungen oder beim Kauf eines WG-Fahrzeugs. Die Entwicklungskosten fallen an, um das Projekt zu konzipieren, zu planen und erfolgreich umzusetzen.
Ist das Projekt gut geplant und sind die Verhandlungen mit Leistungsträgern gut gelaufen, werden Ihnen die laufenden Kosten kein Kopfzerbrechen bereiten.
Das Bundesteilhabegesetz garantiert Menschen mit Behinderung, dass sie am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Die Kosten, die dafür anfallen, werden in Deutschland von Leistungsträgern übernommen. Das sind im Sozialrecht Körperschaften, Behörden, die u. a. für die Sozialleistungen zuständig sind. In einem inklusiven Wohnprojekt, in dem Menschen mit Behinderungen leben, fallen im Wesentlichen diese Kosten an:
Für Bewohner:innen ohne Behinderungen sind Leistungsträger in einem inklusiven Wohnprojekt in der Regel nicht zuständig. Inklusives Wohnen ist kein Teilhabeziel im Sinne des Sozialgesetzbuches und es ist streng genommen nicht einmal gemeinnützig. Wenn Sie sich mit der Finanzierung von inklusivem Wohnen beschäftigten, werden Sie immer wieder auf diesen Aspekt stoßen. Für Bewohner:innen mit Behinderungen ist in der Regel im Projekt finanziell gesorgt, für die Inklusion nicht unbedingt.
Im laufenden Betrieb des inklusiven Wohnprojektes fallen aber natürlich auch Kosten der Bewohner:innen ohne Behinderungen an, wie
Oft wird in inklusiven Wohnprojekten ein Teil oder sogar der ganze Umfang dieser Kosten dadurch gedeckt, dass die Bewohner:innen ohne Behinderungen Assistenzdienste übernehmen. Das kommt auf das Konzept des Wohnprojektes an. Wir nennen dies „Wohnen für Hilfe oder Wohnen für Assistenz“.
Ein inklusives Wohnprojekt benötigt dauerhaft Unterstützung für die Förderung des inklusiven Zusammenlebens. Das kann ein Nachbarschaftstreff in einem inklusiven Quartier sein, das Coaching von Fachkräften inklusiver Wohnformen oder eine Mediation in inklusiven Wohngemeinschaften. Diese Kosten sollten mit kalkuliert werden:
Je nachdem, wer an wen vermietet oder wer für Instandhaltung und Mietausfall zuständig ist, kommen noch Betriebskosten dazu.
Das Schreiben eines Konzeptes, die Verhandlungen mit den Leistungsträgern, die Planung der nächsten Schritte, das Aussuchen der Bewohner:innen: All dieser Aufwand muss geleistet werden. Bei ehrenamtlich getragenen Projekten wird hier vieles in Eigenleistung erledigt. Es gibt aber auch Wege, sich Entwicklungskosten fördern zu lassen. Allen voran sei hier die Aktion Mensch genannt. Aber auch viele regionale und überregionale Stiftungen engagieren sich im Bereich inklusives Wohnen, zum Beispiel die Wajekama-Stiftung in Berlin, die Kämpgen~Stiftung in Köln oder bundesweit die Software AG Stiftung. Um eine Förderung beantragen zu können, muss der Antragsteller gemeinnützig sein. > passende Organisationsformen finden
Die Entwicklung eines Projektes beginnt oft mit einer Idee, dann sucht man Mitstreiter:innen, schreibt ein Konzept, gründet einen Verein, sucht Wohnraum, erweitert die Gruppe, plant das Zusammenleben und bereitet den Umzug vor. Lässt man sich bei diesen Schritten beraten oder stellt man für die Umsetzung jemanden an, entstehen einige Kosten:
Ein guter Start ist, wenn man als ehrenamtliche Initiative erst einmal von allen Beteiligten etwas Geld einsammelt und in eine gemeinsame Kasse einzahlt. Dieses Startkapital bringt auch eine Verbindlichkeit mit sich: „Ich gehöre jetzt dazu/ich bringe mich ein“. Das Startkapital kann man beispielsweise dafür nutzen, einen Konzeptentwickler zu finanzieren, der für die Gruppe Förderanträge schreibt. Ziel eines solchen Antrages kann die Entwicklung eines Wohnprojektes, die Planung einer Wohnschule oder der Aufbau eines ambulanten Dienstes sein.
Wer alles selber machen möchte als Gruppe, kann es natürlich selber machen. Es ist aber ein Entwicklungsaufwand, mit dem man rechnen muss, wie auch immer dieser Aufwand gedeckt wird. Ein etablierter Dienst der Behindertenhilfe wird den Aufwand sicherlich mit einkalkulieren.
Alles, was wir für eine längere Nutzung anschaffen, zählen wir zu den Investitionskosten:
Bei den Investitionskosten kommen oft Banken ins Spiel, insbesondere wenn es um Immobilien geht. Für die Finanzierung einer Immobilie benötigt man Eigenmittel. Auch die kann man als inklusives Wohnprojekt bei der Aktion Mensch, Stiftungen und Förderprogrammen beantragen. Die Fördermöglichkeiten beim Bauen sind komplex und umfangreich. Es ist sinnvoll, sich hier direkt von den Fördergebern oder Verbänden beraten zu lassen. Auch für die Ausstattung von Gemeinschaftsflächen oder mit Fahrzeugen gibt es spezielle Programme von Aktion Mensch und anderen.
Der Vollständigkeit halber seien hier noch Anlaufkosten erwähnt, die man zu Beginn eines Projektes manchmal zur Vorfinanzierung von Lohnkosten oder für Kautionen aufbringen muss.